Gegendarstellung zum veröffentlichten Artikel: „Ein Dorn im Auge …“ (Verfasser Herr Willi Wisser) im Heft Nr. 204 der der CDU – Ortsverband Großenaspe -
Die in diesem Beitrag/Artikel dargestellten entsprechen nicht den Tatsachen und sind im Wesentlichen falsch/unwahr.
Richtig ist, dass ich als 1. Stellvertretender Bürgermeister im Auftrag der Gemeindevertretung und dementsprechend für die Gemeinde gemeinsam mit einer Mitarbeiterin des Amtes Bad Bramstedt-Land, einem Mitarbeiter der Verkehrsaufsicht des Kreises Segeberg und einem Polizeibeamten der Polizeidirektion Segeberg einen Ortstermin in der Bimöhler Straße wahrgenommen hatte.
Die Inhalte und Ergebnisse dieses Ortstermins habe ich in der Gemeindevertretersitzung am 11. September 2024 bekannt gegeben.
Die aktuelle Rechtslage soll nunmehr durch eine Beschilderung verdeutlicht und transparent gemacht werden.
Dementsprechend wird an der Bimöhler Straße -K 111- in Richtung Boostedt am Ortseingang ein Verkehrsschild „Gemeinsamer Geh- und Radweg“ (VZ -Verkehrszeichen- 240) aufgestellt. Im weiteren Verlauf wird an der Einmündung Schmiedekamp auf die Bimöhler Straße -K 111- ein Hinweisschild: „Radweg wechselt“ aufgestellt.
Des Weiteren werden auf dem Weg (in Richtung Bad Bramstedt) ab der Einmündung Bimöhler Straße -K 111- / Surhalf sowie an den folgenden Einmündung auf die Bimöhler Straße -K 111- als auch an den Einmündungen in Richtung Boostedt Verkehrsschilder aufgestellt, die diesen Weg als „Gehweg“ (VZ 239) ausweisen.
Diese Maßnahmen verdeutlichen die Rechtslage, nach der Fahrradfahrer einen Weg ausschließlich dann befahren dürfen, wenn dieser ausdrücklich (mit den VZ 237 „Radweg“ oder VZ 240 „Gemeinsamer Geh- und Radweg“) zur Nutzung mit dem Fahrrad zugelassen ist.
Die von Herrn Willi Wisser aufgestellte Behauptung, dass mir persönlich die Nutzung des Weges in Richtung Bad Bramstedt von Fußgängern und Fahrradfahrern ein „Dorn im Auge …“ sei, ist falsch. Richtig ist, dass ich im Auftrag der Gemeindevertretung gehandelt habe, um für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde die aktuelle Rechtslage zu verdeutlichen und transparent zu machen.
Die von Herrn Willi Wisser aufgestellte Behauptung, das das Schild VZ 241 Fußgängerweg bedeutet, ist falsch. Richtig ist, das das Schild VZ 241 „Getrennter Rad- und Gehweg“ bedeutet.
Die von Herrn Willi Wisser aufgestellte Behauptung, dass der Bürgersteig (in Richtung Bad Bramstedt) als kombinierter Rad- und Fußweg eingerichtet werden könnte, ist falsch.
Die maximale Breite des Weges ab der Einmündung Bimöhler Straße -K 111- / Surhalf in Richtung Bad Bramstedt beträgt 1,70 m.
Die vorgegebene Breite eines „Gemeinsamen Geh- und Radweges“ -VZ 240- beträgt gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV StVO zu § 2 Absatz 4 Satz 2) innerorts 2,50 m.
All dies hätte der Verfasser Herr Willi Wisser wissen müssen / können, oder sich im Vorwege informieren dürfen!
Ob und in wie weit er seine Behauptungen offenbar ungetrübt jeder Sachkenntnis oder doch entgegen besseren Wissens (wobei ich die Bewertung welche dieser beiden Alternativen die schlechtere ist) überlasse ich den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde.
Letztlich drängt sich hier auf, dass der Verfasser die Arbeit der Gemeindevertretung im Allgemeinen und meine Arbeit im Besonderen falsch darstellt, um die Wählergemeinschaft Bürger für Bürger und mich persönlich zu verunglimpfen.
Abschließend stelle ich fest, dass mir zur Veröffentlichung dieses Beitrages/Artikels (zumal es in der Vergangenheit bereits zu solchen „Entgleisungen“ gekommen ist) jegliches Verständnis gegenüber der verantwortlichen Redaktion des Heftes der CDU fehlt.
Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, das der Bürgermeister Herr Torsten Klinger -CDU- gerade erst sein positives Empfinden im Hinblick auf eine zielgerichtete Zusammenarbeit innerhalb der Gemeindevertretung - ohne partei- bzw. wählergemeinschaftliche Interessen in den Vordergrund zu stellen - zum Ausdruck gebracht hatte.
Holger Altenscheidt